Kunstkauf verringert die Steuerlast
Kunden, Mandaten, Patienten erwarten eine geschmackvolle und angemessene Atmosphäre von Geschäftsräumen. Gemälde und Skulpturen dienen neben Lichgestaltung und Möbeln zu den wichtigsten raumgestaltenden Elementen. Wie Sie steuerliche Aspekte zu Ihrem Vorteil einsetzen, erklären wir Ihnen mit den folgenden Empfehlungen.
Kunstkauf | AfA | max. 5000 Euro | 15 Jahre
Kaufen Sie ein Kunstwerk für Präsentation und Dekoration für Ihre Firmenräume, ist das Werk bis zu einem Wert von 5000 Euro Anschaffungskosten steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass ein Wert unter den genannten 5000 Euro sogegannte Gebrauchskunst ist. Die Abschreibungszeit beträgt hierfür laut amtlicher AfA-Tabelle 15 Jahre.
Kunstkauf | AfA | max. 800 Euro | Sofortabschreibung
Bei Nettoanschaffungskosten von max. 800 Euro ist das Kunstwerk über fünf Jahre absetzbar (Sammelposten).
Leihwerke | Betriebsausgabe | Komplette Höhe
Mietzahlungen für Leihausstellungen können sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dies betrifft ebenso die Positionen Transport und Hängung.
Professionelles Kunstkonzept | Betriebsausgabe | Komplette Höhe
Die Galerie Oben erarbeitet aufgrund der Kenntniss Ihres Ortes und Ihres CI ein passgenaues Kunstkonzept. Die Konzeption ist in kompletter Höhe als Betriebsausgabe einzubeziehen.
Individueller Beratungstermin
Galerie Oben Kathrin Lahl
Kathrin Lahl M.A.
Betriebswirtin (HWK), Kunsthistorikerin (FSU Jena)
+49(0)371-6661569